Beteiligung

Die Beteiligung von Jugendlichen, (werdenden) Müttern oder Vätern mit Kind/Kindern an allen sie betreffenden Ereignissen und Entscheidungsprozessen, ist Teil unserer pädagogischen Grundhaltung und gleichzeitig wichtiger Bestandteil der Förderung einer eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfähigen Lebensführung

Aus unterschiedlichen Interessen und Meinungen gemeinsam getragene Lösungen zu entwickeln, vermittelt zudem Erfahrungen mit demokratischer Meinungsbildung und Selbstwirksamkeit:

  • Aufklärung über die Rechte von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im geschlechterbezogenen Kontext
  • Aufklärung zu Vereinbarungen bezogen auf den Kinder- und Jugendschutz
  • Ermutigung eigenen Bedürfnisse, Wünsche und Vorstellungen zu äußern, Ermutigung zu Kritik
  • Aushandlung von Regeln in einem bestimmten Rahmen
  • Ermutigung eigene Sichtweisen im Hilfeplan zu äußern
  • Aufgreifen eigener Ziele im Hilfeplanverfahren
  • Aufgreifen individueller Interessen in der bedarfsgerechten Arbeit mit einzelnen Kindern und Jugendlichen

Eltern bzw. Sorgeberechtigte werden an den ihr Kind betreffenden Entscheidungen beteiligt; sie werden seitens der Fachkräfte als Erziehungspartner verstanden.