Begleiteter Umgang

Der Begleitete Umgang stellt ein zeitlich begrenztes Angebot der Jugendhilfe dar, in dem notwendige Absprachen im Interesse des Kindes getroffen und Möglichkeiten der Begegnung erprobt werden können. Der Begleitete Umgang bietet die Chance, dass in der Zusammenarbeit mit kompetenten Berater*innen Ängste, Sorgen, Wut und Hass in einem anderen Licht erscheinen und Kontakte zum Kind in Begleitung Dritter gepflegt werden können. Neue Möglichkeiten der einvernehmlichen Wahrnehmung der elterlichen Verantwortung werden durch den „Begleiteten Umgang“ eröffnet.

Von zentraler Bedeutung bei der Einrichtung und Ausgestaltung des Begleiteten Umgangs ist eine alters- und entwicklungsangemessene Berücksichtigung des Kindeswillens. Das Kindeswohl kann erst dann wirksam geschützt werden, wenn auch der Kindeswille und das kindliche Erleben erkannt, verstanden und nach sorgfältiger Abwägung auch tatsächlich berücksichtigt sind.