Richterliche Betreuungsanweisung

Die Betreuungsweisung zielt auf eine lösungs- und handlungsorientierte Bearbeitung der Schwierigkeiten ab, die im Hintergrund einer Straftat stehen können. Wir halten es für erforderlich, auf die Lebenswelt, das soziale Umfeld sowie die persönlichen Bedürfnisse und Ansprüche der Jugendlichen im pädagogischen Angebot einzugehen. Mit diesem Konzept stellen wir die gesetzlichen Grundlagen, Grundgedanken, Handlungsfelder und Arbeitsweisen dar.

Diese Hilfeform steht im Zusammenhang mit der Befugnis des Jugendgerichts, Erziehungsmaßnahmen anzuordnen (§§10, 12 JGG). Jugendliche können durch richterliche Weisung unter Berücksichtigung der Einschätzung der Jugendgerichtshilfe dazu verpflichtet werden, die Form der Betreuungsweisung gemäß § 30 SGB VIII in Anspruch zu nehmen. Themen sind etwa die Aufarbeitung der Straftat sowie Stärkung und Stabilisierung der Persönlichkeit. Ziel einer Betreuungsweisung ist in der Regel weitere Straffälligkeit einer Person zu vermeiden.

Vorrangiges Ziel der Betreuungsweisung ist der Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung zu den Jugendlichen. Nur auf dieser Basis sind weitergehende konkrete Formen der Hilfe und Erziehung Erfolg versprechend. Im Mittelpunkt stehen für uns die jeweiligen Bedürfnisse und Ressourcen der Jugendlichen. Die Durchführung einer Betreuungsweisung hat das Ziel, die persönlichen, familiären, sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse der jungen Menschen zu klären. Wichtig ist uns, dass sich die KlientInnen mit ihrer Lebenssituation auseinandersetzen und persönliche und soziale Kompetenzen entwickeln. Gemeinsam mit ihnen werden konkrete Schritte und Handlungsziele erarbeitet und kontrolliert. Wir fördern eigenständiges Handeln und leisten Unterstützung und Hilfestellung im individuell erforderlichen Umfang.
Darüber hinaus hat eine Betreuungsweisung auch Vermittlungscharakter. Es besteht ein beständiger Informationsaustausch zwischen SozialpädagogIn, Jugendgericht und Jugendgerichtshilfe. Des Weiteren streben wir in Absprache mit den Jugendlichen eine Vernetzung mit dem sozialen Umfeld, mit Ämtern und mit kooperierenden Einrichtungen und Diensten an. Bei allen Verfahren und Maßnahmen im Verlauf der Betreuungsweisungen beziehen wir die unterschiedliche Sozialisation, die unterschiedlichen Lebenssituationen, Lebensweisen und Interessen von Mädchen und Jungen unter besonderer Beachtung ihres kulturellen Hintergrundes mit ein.