Schweigepflicht

Im Rahmen der Hilfeplanungen ist es für uns notwendig, vor Beginn mit den Beteiligten das gemeinsame Verfahren genau zu besprechen, so dass Klarheit besteht, welche Informationen bzw. Aufgaben dokumentiert und was davon ggf. an andere Einrichtungen und Sozialleistungsträger weitergegeben werden soll.  Der Datenverwendung und die Weitergabe an Dritte ist schriftlich zu vereinbaren.