Teilhabediagnostik

Bei der Feststellung des Eingliederungshilfebedarfs nach § 35a SGB VIII ist es u.a. die Aufgabe, die Teilhabefähigkeit, bzw. die Beeinträchtigung der Teilhabe des jungen Menschen festzustellen.
Dabei werden die wesentlichen Lebensbereiche von Kindern und Jugendlichen, in denen Teilhabe stattfindet, in den Blick genommen und beispielhafte Orientierungspunkte benannt, die zur Feststellung der Teilhabefähigkeit, bzw. –beeinträchtigung hilfreich sein können.

Die Feststellung und Bewertung erfolgt stets in der Gesamtschau, d.h.

  • –  unter Beachtung der altersgruppenspezifischen Entwicklung,
  • –  der Teilhabefähigkeit in der gesellschaftlichen Interaktion,
  • –  dem strukturellen Kontext des Lebensumfeldes,
  • –  wie auch den Ressourcen des jungen Menschen.