Die Zielgruppe Sprachmittlung sind (angesichts der aktuellen Situation) Kinder, Jugendliche und Familien mit Migrationshintergrund, insbesondere minderjährige unbegleitete Flüchtlinge und Flüchtlingsfamilien, unabhängig von der Rechtmäßigkeit ihres Aufenthalts oder des Vorliegens einer Duldung.
Um den Zugang zu einer Beratung nach den §§ 27 ff SGB VIII für Menschen mit Migrationshintergrund / Fluchthintergrund zu gewährleisten, sollte diese im Idealfall in der Muttersprache der Ratsuchenden angeboten werden. Da die Bandbreite der notwendigen Sprachkompetenzen nicht von den Fachkräften durch com.pass abgedeckt werden kann, müssen temporär Sprachmittler*innen eingesetzt werden. Die Aufgabe der Sprachmittler*innen ist das überwinden von Sprachbarrieren durch die Ermöglichung der Kommunikation zwischen den beiden Parteien.